Michaelisstift in Lilienthal

Festlegung der Entgelte

Unsere Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die sogenannte Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden. 

Unsere aktuelle Preisliste zum Ausdrucken finden Sie hier

Diese Entgelte für allgemeine Pflegeleistungen, Unterkunft und Verpflegung sind für den Zeitraum 01.03.2023 bis 29.02.2024 verbindlich. Preise für Kurzzeitpflege erhalten Sie auf Anfrage. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine e-Mail: michaelisstiftedl[bei]no-spamed-lilienthal.de

Preiserhöhungen

Natürlich sind auch bei uns Preiserhöhungen nicht ausgeschlossen. Dies kann der Fall sein, wenn der individuelle Betreuungs- und Pflegebedarf unseres Kunden so zunimmt, dass die Pflegekasse für ihn eine höhere Pflegestufe feststellt.

Dann gibt es selbstverständlich auch die "normale Preiserhöhung". Heimentgelte werden immer für einen bestimmten Zeitraum zwischen dem Heimträger, den Pflegekassen und den Sozialämtern vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden. Sind unsere Einkaufspreise oder die Personalkosten nachweislich gestiegen oder ist eine Steigerung absehbar, können unsere Verhandlungspartner einer Erhöhung der Entgelte zustimmen.

Eine solche Erhöhung würden wir unseren Kunden mindestens vier Wochen vorher schriftlich ankündigen und begründen.

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