Festlegung der Entgelte
Unsere Entgelte werden ausschließlich in Verhandlungen zwischen den öffentlichen Leistungsträgern (Pflegekassen, Sozialhilfeträgern) und dem Träger festgelegt. Das Ergebnis dieser Verhandlungen, die sogenannte Vergütungsvereinbarung, kann jederzeit eingesehen werden.
Preiserhöhungen
Heimentgelte zwischen dem Heimträger, den Pflegekassen und den Sozialämtern werden immer für einen bestimmten Zeitraum vereinbart. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Sätze neu verhandelt werden. Sind unsere Einkaufspreise oder die Personalkosten nachweislich gestiegen oder der individuelle Betreuungs- und Pflegebedarf hat sich so verändert, dass die Pflegekasse eine höhere Preisstufe feststellt, ist es möglich, dass es zu Preisanhebungen kommt. Diese werden mit allen Vertragspartnern transparent kommuniziert und dann bei bedarf neu abgestimmt.